Als Experten ...


... sind wir spezialisiert auf die Erstel- lung der laufenden Lohn- u. Gehalts-abrechnung.

Unsere Tätigkeit erfordert ein hohes Fachwissen im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht, das durch permanente Fortbildung er- gänzt wird.


Wir benutzen eine moderne Informa-tionstechnologie und stets aktuelle Software.


Kompetent und zuverlässig erledigen wir auch Baulohnabrechnungen.


Die Kosten für diese Leistungen kön- nen Sie genau kalkulieren, ohne Ihr Unternehmen mit zusätzlichen Per- sonalkosten zu belasten.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft

 

Der Bereich der Lohn- und Gehalts-abrechnung mit seinen ständigen Gesetzes- und Regeländerungen ist nicht gerade trivial.

 

Befreien Sie sich von dieser lästigen und aufwändigen Pflichtaufgabe, vermeiden Sie Fehler, die mitunter recht teuer werden können, und ge- ben Sie solche Arbeiten an andere ab. Sie sind bestimmt selbst Exper- ten, aber sicher auf anderen Gebie- ten!

 

Wir kümmern uns um Ihre Personal-abrechnung! Wir haben das notwen- dige Knowhow und die dafür erfor-derliche Hard- und Software!

 

Kontaktieren Sie uns! Es lohnt sich!

Unsere Leistungen im Überblick

  • Berechnung von Lohn- und Ge- halt gemäß den einzelnen Ar- beitsverträgen
  • Berechnung der jeweiligen Ab- züge für Sozialversicherung und Lohnsteuer
  • Berücksichtigung der gesetz-lichen Regelungen für Gering- fügig Beschäftigte, Geschäfts-führer, Rentner usw.
  • Erstellung der Abrechnungs-formulare
  • Ermittlung der zu zahlenden Sozialversicherungs- und Lohn- steuerbeträge sowie die ter- mingerechte Meldung an die Sozialversicherungsträger und an die Finanzämter
  • Beantragung der Krankengeld-erstattungen

Lohnabrechnung im Baugewerbe

 

Wir sind auch auf Abrechnungen im Bauhauptgewerbe und im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus spezi-alisiert und übernehmen in diesem Zusammenhang die Berechnung und Meldung der Beiträge an die Sozial-kassen des Baugewerbes (SOKA-BAU) bzw. die Einzugs-stelle Garten- und Landschaftsbau (EWGALA) sowie den entsprechenden Datenaustausch bezüglich der Urlaubs- löhne und des Lohnausgleichs.

 

In den Wintermonaten berechnen und beantragen wir für Sie bei der Agentur für Arbeit das Mehraufwands-Win- tergeld (MWG) sowie das Saison-Kurzarbeitergeld (SKug) (früher: Schlechtwettergeld).

 

Die von den betroffenen Mitarbeitern zu zahlende Win- terbeschäftigungs-Umlage wird ebenfalls von uns berech- net und bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.